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Badeanstalt

Werte Gäste!
Mit Erwerb einer Eintrittskarte schließen Sie mit der Badeanstalt einen Badebesuchsvertrag ab und anerkennen
damit die folgende Badeordnung als Vertragsinhalt.

2.6. Hygienebestimmungen
(1) Die Gäste sind in der gesamten Badeanlage zu größter Sauberkeit verpflichtet.
(2) Die Badeanlage darf nicht mit ansteckenden Krankheiten besucht werden.
(3) Vor jedem Betreten des Beckens ist aus hygienischen Gründen zu duschen. Die Brausen sind nach dem Gebrauch sofort abzudrehen.
(4) In beiden Schwimmbecken besteht Badekleidungspflicht sowohl für Erwachsene als auch für Kinder.
(5) Die Benützung von Seife, Shampoos oder Waschmitteln sowie das Waschen der Badebekleidung in Schwimm- und Badebecken ist untersagt.

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