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§ 17a Absatz 2 VersG

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° Chnum °


Premium (World), Time will tell.

§ 17a Absatz 2 VersG

Vermummungsverbot §17a (2)

Es ist auch verboten,
an derartigen Veranstaltungen in einer Aufmachung,
die geeignet und den Umständen nach darauf gerichtet ist,
die Feststellung der Identität zu verhindern,
teilzunehmen oder den Weg zu derartigen Veranstaltungen
in einer solchen Aufmachung zurückzulegen.


http://www.youtube.com/watch?v=qWbGk5isCV4

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