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Vollbeschäftigung #4

Vollbeschäftigung #4

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Vollbeschäftigung #4

In Dubai ist das mit dem Geschäft so geregelt.: Ausländer dürfen gerne investieren, dürfen aber nie mehr als 49 % der Geschäftsanteile übernehmen. Die mehrheitliche Beteiligung ist grundsätzlich den Einheimischen vorbehalten.
Hier in diesem Fall ist die Aufteilung auch offensichtlich. Die einen schleppen die Kisten, der andere zählt die Dirhams... ; - )

VG
Jürgen

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