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Württemberg 1848/49 Zeitzeugen

Württemberg 1848/49 Zeitzeugen

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Renate Lutz-Züfle


Free Account, im Süden

Comments 1

  • Renate Lutz-Züfle 11/05/2016 8:07

    https://www.youtube.com/watch?v=cUSazICuBiM&nohtml5=False

    II. Der Bund und die Länder

    Abschnitt VI. Die Grundrechte des deutschen Volkes

    § 130. Dem deutschen Volke sollen die nachstehenden Grundrechte gewährleistet seyn. Sie sollen den Verfassungen der deutschen Einzelstaaten zur Norm dienen, und keine Verfassung oder Gesetzgebung eines deutschen Einzelstaates soll dieselben je aufheben oder beschränken können.

    (..........................)

    Art. 20.
    (......................) GG
    (4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Information

Section
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Published
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License

Exif

Camera RCP CL200
Lens ---
Aperture 3.1
Exposure time 1/60
Focus length 6.3 mm
ISO 200