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Jungbauern bei der Heuernte

Jungbauern bei der Heuernte

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Comments 1

  • Andreas Schaarschmidt 30/06/2013 13:04

    gute Umsetzung des § 1619 BGB


    Bürgerliches Gesetzbuch
    Buch 4 - Familienrecht (§§ 1297 - 1921)
    Abschnitt 2 - Verwandtschaft (§§ 1589 - 1772)
    Titel 4 - Rechtsverhältnis zwischen den Eltern und dem Kind im Allgemeinen (§§ 1616 - 1625)
    § 1619
    Dienstleistungen in Haus und Geschäft

    Das Kind ist, solange es dem elterlichen Hausstand angehört und von den Eltern erzogen oder unterhalten wird, verpflichtet, in einer seinen Kräften und seiner Lebensstellung entsprechenden Weise den Eltern in ihrem Hauswesen und Geschäft Dienste zu leisten.

Information

Section
Folders Menschen
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Published
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License

Exif

Camera DYNAX 7D
Lens Minolta AF 70-210mm F4.5-5.6 [II]
Aperture 9.5
Exposure time 1/200
Focus length 70.0 mm
ISO 100