• smokeonthewater 29/02/2020 16:09

    Genau, als Autofahrer bist du immer der Böse und Dumme. Radfahrer genießen Welpenschutz, egal wie regelwidrig sie sich verhalten. Sie werden geradezu ermutigt, sich nicht mit der StVO auseinanderzusetzen, weil sie sich grundsätzlich im Recht fühlen und offenbar auch immer Recht bekommen.
    Du siehst ja: Sie hat den Zebrastreifen genutzt, wohl auch noch ohne zu schauen, obwohl sie hätte absteigen müssen. Sie hat den Unfallort verlassen – das ist Fahrerflucht; solange die Schuld- bzw. Opferfrage nicht geklärt ist. Deshalb bin ich der Meinung: Radfahrer müssen eine Haftpflichtversicherung abschließen und ein Kennzeichen führen, das Du dann hättest fotografieren können.
    LG Dieter