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Kirchliche Trauung // Sozialistische Eheschließung DDR 1950

Kirchliche Trauung // Sozialistische Eheschließung DDR 1950

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Johannes Zakouril


Premium (Pro), Neu-Ulm

Kirchliche Trauung // Sozialistische Eheschließung DDR 1950

Die Sozialistische Eheschließung
wurde seit den 1950er Jahren in der DDR als Alternative zur kirchlichen Trauung propagiert. Die Eheschließung war ein Festakt gemäß der Verordnung über Eheschließung und Eheauflösung (GBl. S. 849 vom 24. November 1955), der von den „Beauftragten für Personenstandswesen“ (= Standesbeamten) nach einem bestimmten Ritus vorgenommen wurde. Dabei fand zunächst die standesamtliche Trauung in einem Kulturhaus bzw. im Betrieb der Ehepartner statt (Ansprache des Betriebsleiters bzw. Parteisekretärs, Geschenke, Chor). Angehörige bewaffneter Organe sollten dabei immer Uniform tragen. Im Anschluss an die Trauung besuchte das Brautpaar ein Denk- oder Ehrenmal für die gefallenen sowjetischen Soldaten, wo sie den Brautstrauß als Zeichen der Verbundenheit und Staatstreue niederlegten.

Im Gegensatz zur Jugendweihe, die sich als humanistisch geprägter nichtkirchlicher Übergangsritus bis heute etabliert hat, fand die Sozialistische Eheschließung keine weitere Verbreitung.


DER TRADITIONELLE ABLAUF DER KIRCHLICH CHRISTLICHEN TRAUUNG

Traditionell läuten bereits eine halbe Stunde vor der Trauung die kirchlichen Glocken. Ab diesem Zeitpunkt sollten alle geladenen Gäste samt Kirchengemeinde in der Kirche ihre Plätze einnehmen. Der angehende Bräutigam und sein Trauzeuge betreten ebenfalls die Kirche, bleiben aber vor dem Altar stehen. In der Kirche selbst gibt es keine konkrete Platzzuweisung. Es sollte jedoch selbstverständlich sein, das enge Familienmitglieder in den ersten Reihen und alle weiteren geladenen Gäste in den darauf folgenden Sitzreihen Platz nehmen. Gemeindemitglieder werden von der kirchlichen Trauung nicht ausgeschlossen und haben daher die Möglichkeit, sollte es die Kapazität zulassen, in den hinteren Sitzreihen Platz zu nehmen.
Die Braut wird häufig von der Brautmutter, engen Freunden oder der zugesprochenen Trauzeugin mit dem Auto, einer Kutsche oder einem anderen Fahrzeug vor den Eingangsbereich der Kirche gefahren und vor die Tür geleitet. Die Trauzeugin und alle weiteren Begleiter betreten die Kirche und nehmen ebenfalls ihre Plätze ein. Die Braut wird ab diesem Moment von einer persönlich ausgewählten Person abgelöst und die Einlaufmusik ertönt. Die Braut betritt die Kirche und alle Gäste erheben sich, als Zeichen der Anerkennung und Zustimmung. Optional kann die Braut durch Blumenkinder begleitet werden, die vor die langsam schreitenden Schritte einzelne Rosenblätter streuen.
Vor dem Altar angekommen, wird die angehende Braut an den angehenden Bräutigam übergeben. Sowohl Brautpaar, als auch die Trauzeugen nehmen ihre Plätze ein und die Zeremonie beginnt (Das Brautpaar hat hierbei meistens einen zentralen, gesonderten Platz direkt vor dem Altar).
Der Ablauf der kirchlichen Trauung ist in einer evangelischen sowie katholischen Kirche nahezu gleich. Zu Beginn heißt der Pfarrer/Pastor alle Anwesenden herzlichen willkommen. Nach einer Lesung folgt bereits das erste Lied, danach die Verlesung des Trautextes, die Predigt und persönliche Worte zum angehenden Ehepaar. Ein weiteres Lied stimmt die Gemeinde verstärkt auf die Trauung ein. Nach einer Lesung aus der Bibel folgen Fürbitten, das Traubekenntnis und der Ringtausch. Ein Kuss sowie die Segnung des Brautpaares besiegelt die Trauung, die somit beschlossen ist. Optional kann nach der Segnung noch ein weiteres Lied gesungen werden, ansonsten erfolgt bereits der Auszug aus der Kirche. Anders als beim Hineingehen, folgt das frisch vermählte Brautpaar nun der gesamten Hochzeitsgemeinde und verlässt zum Schluss unter tosendem Applaus die Kirche.

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Camera V-LUX 1
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Aperture 4.5
Exposure time 1/200
Focus length 29.1 mm
ISO 100

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