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  • Rita1 24/07/2018 22:02

    oh... dann müssten wir ja auch auf die wundervollen Bilder von Rene Lauterbach verzichten:https://www.fotocommunity.de/fotograf/rene-lauterbach/456706
  • Sonja Cremer 25/07/2018 15:01

    Kinderfotos gehören defenetiv nicht ins Netz und auch von anderen Personen nur mit deren Zustimmung. Ich glaube kaum, dass die
    kleine eine Zustimmung gegeben hat oder überhaupt weiß, was es
    ist ...
  • Frau Ke 25/07/2018 19:25

    "Bis die Kinder etwa 14 Jahre alt sind, liegt das Recht am Kinderbild bei den Eltern. Punkt."
    Ich finde, das ist eine deesklalierende Einstellung.
    Quelle: http://www.spiegel.de/netzwelt/web/kinderfotos-im-internet-was-geht-und-was-nicht-a-1089055.html
    (Bin nicht gerade ein Spiegelfreund, aber hier kommen zumindest einige unterschiedlich lautende Stimmen zu Wort, was mir wichtig ist und was ich immer verteidigen werde.)
  • Frau Ke 25/07/2018 19:40

    Die gesetzliche Regelung nochmal in längerer Form:

    "Grundsätzlich muss mindestens ein Teil der sorgeberechtigten Eltern zur Veröffentlichung und Verbreitung eines Kinderfotos einwilligen.

    Sind sich beide sorgeberechtigten Elternteile über die Veröffentlichung eines oder mehrerer Bilder ihrer Kinder nicht einig, muss gegebenenfalls das Familiengericht über die Veröffentlichung entscheiden.

    Liegt das Sorgerecht ausschließlich bei einem Elternteil, darf der andere Elternteil Bilder seines Kindes nicht ohne die Einwilligung des sorgeberechtigten Elternteils veröffentlichen. Das Recht über die nach § 22 KUG erforderliche Einwilligung zu entscheiden, liegt gemäß §§ 1626, 1626 a Abs. 2, 1627, 1629 BGB ausschließlich bei dem allein sorgeberechtigten Elternteil.

    Auch Verwandte, wie Großeltern, Tanten, etc. müssen die Einwilligung der Sorgeberechtigten Eltern einholen, wenn sie Bilder von deren Kind veröffentlichen und verbreiten wollen. [...]

    Je nach Alter und Einsichtsfähigkeit, bedarf es zur Veröffentlichung und Verbreitung von Kinderfotos neben der Einwilligung der sorgeberechtigten Eltern auch die Einwilligung des abgebildeten Kindes. [...] In der Regel geht man davon aus, dass spätestens ab der Vollendung des 14. Lebensjahres von einer solchen Einsichtsfähigkeit ausgegangen werden kann."

    Quelle: https://ggr-law.com/social-media-recht/faq/kinderbilder-internet-facebook-einwilligung-wer-darf-kinderfotos-veroeffentlichen-verbreiten/