• Wolfgang Sh. 18/07/2018 15:07

    Wie so oft komme ich mit deinen widersprüchlichen Kommentaren nicht klar. Was willst du mir mit "Anwaltliche Vorlage, falls man zuviel Geld hat" sagen? Meinen Wortbeitrag zum Thema DSGVO hast du noch so kommentiert: "Wenn du ernsthaft glaubst, jemand auf diesem Bild würde Interesse haben, Dich verklagen zu wollen, würde ich anstatt hier mit uns zu diskutieren, etwas Geld in die Hand nehmen und einen Fachanwalt zu konsultieren, der Dich umfassend berät. Wenn Du es nicht ernsthaft glaubst, dann würde ich das lassen."
  • Matthias von Schramm 18/07/2018 15:11

    Du gehörst zu den Leuten, die nicht einfach mal gradeaus denken. Meine Ansicht ist, dass dieses Foto in keinster Weise zum DSGVO Thema passt. Ich verstehe auch nicht, warum Du es in die Forendiskussion gestellt hast. Das macht irgendwie quasi keinen Sinn.
  • Wolfgang Sh. 18/07/2018 15:26

    Weil genau diese Art von Fotos während der Einführung der DSGVO ständig thematisiert wurde. Gerade auch in den Fotogruppen von FB. Der Tenor war, die Zeiten als Personen im Bild (die nicht das eigentliche Motiv darstellen) als "Beiwerk" galten hätten sich durch die DSGVO erledigt. Jede menschliche Abbildung ob groß im Bild zu sehen oder ganz klein, wäre zustimmungspflichtig und könnte ohne schriftliche Zustimmung abgemahnt werden. Wobei schon die reine Datenspeicherung (etwa auf der Festplatte oder der Speicherkarte) selbst, also auch ohne Veröffentlichung strafbar wäre.